Kälte und Schnee sind bald wieder ein Thema.

Gönnen Sie Ihrem Motorrad: 

einen Winterservice: 

Gönnen Sie Ihrem Motorrad jetzt unseren Winterservice und starten Sie nächsten Frühling problemlos und sicher in die neue Saison.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin,

wir freuen uns auf Ihren Anruf!

oder einen Umbau 

Möchten Sie Ihr individuelles Motorrad verwirklichen!?

Lenker, LED Blinker oder Heckumbau?

Haben Sie schon konkrete Vorstellungen, oder möchten Sie sich von uns beraten lassen?

Kommen Sie bei uns vorbei, der Winter ist die richtige Zeit dazu!

 

Gratis Hol- und Bring Service im Umkreis von 25km

                                                               vom 1.November bis 28.Februar                                                                      052 746 14 70 

Überwinterungstips von Ihrem 2Rad Fachmann:

·      Motorrad reinigen und nachschmieren

·      Systemreiniger in den Tank geben

·      Wenn möglich Pneu entlasten

·      Luftdruck auf 3 bar erhöhen

·      Batterie warten ( 2 – 3 mal nachladen )

·      Bekleidung und Helm reinigen 20% auf Pflegeprodukte

 
 

Weiterführende Informationen des ASTRA zur Licht- und Tachopflicht für E-Bikes

Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden und ab 1. Januar 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) mit Übergangsfrist bis 2027 für bereits im Verkehr stehende S-Pedelecs. Das Bundesamt für Strassen, ASTRA, hat die neuen Vorschriften auf Anfrage präzisiert. Das Wichtigste in Kürze:
• Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
• Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
• Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
• Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
• Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.
• Die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über die tatsächliche Geschwindigkeit abweichen.
• Auch langsame E-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, können bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.- gebüsst werden.